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Hausordnung Apollo-Theater Siegen

I. Geltungsbereich

• Die Regelungen der Hausordnung des Apollo-Theaters Siegen (im Folgenden „Theater“) gelten auf dem gesamten Grundstück des Theaters.
• Mit dem Betreten des Grundstücks erkennen Sie die Regelungen der Hausordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

II. Verhaltensgrundregeln

Gebot der Rücksichtnahme

• Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Andere Personen, Grundstück, Gebäude und Umgebung sind stets sorgsam zu behandeln.
Flucht- und Rettungswege
• Das Versperren von Flucht- und Rettungswegen, der Missbrauch und/oder die Manipulation, die Beseitigung und das Versperren aller Vorrichtungen zur Unfallverhütung, des Brandschutzes sowie der Sicherheitstechnik ist untersagt.

Foto- und Filmaufnahmen

• Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Innenaufnahmen anzufertigen.
• Unter Umständen kann das Anfertigen von Aufnahmen gestattet werden. Entsprechende Hinweisschilder oder Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals sind zu beachten.
Verbotene Verhaltensweisen, Äußerungen und Symbole
• Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Tätigkeit des Theaters oder die Nutzung des Theaters durch andere Besuchende zu stören, sind untersagt.
• Das gilt insbesondere für rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende, antisemitische sowie andere strafbewehrte Verhaltensweisen und Äußerungen und das Tragen von Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole aufweist, die gegen Strafgesetze verstoßen.
• Gleiches gilt für das Verteilen von Flugblättern und vergleichbaren Materialien sowie Betteln und Hausieren.

Alkohol-, Rauch- und Cannabisverbot

• Das Mitführen und der Konsum von psychoaktiven Substanzen (Alkohol- und andere Drogen) ist untersagt.
• Ausgenommen ist der Konsum von im Theater ausgegebenen alkoholischen Getränken, sofern dies in einem Umfang geschieht, dass der Hausfrieden oder das Wohlbefinden anderer Personen nicht beeinträchtigt wird.
• In Innenräumen gilt ein generelles Rauchverbot. Das Verbot umfasst auch die Nutzung von Verdampfern (sog. Vapern). In den ausgewiesenen Raucherbereichen ist der Konsum von Cannabis nicht gestattet.
Tiere
• Die Mitnahme von Tieren zu einer Veranstaltung bedarf einer Sondergenehmigung durch den Betreiber, die an der Theaterkasse beantragt werden muss. Tiere sind stets an der Leine zu führen bzw. in geeigneten Behältnissen zu bewahren.
Waffen und gefährliche Gegenstände
• Das Mitführen oder Benutzen von Waffen, Messern oder gefährlichen, insbesondere pyrotechnischen Gegenständen sowie das Mitführen von sperrigen Gegenständen wie z. B. Leitern, Kisten, Fahnen- oder Transparentstangen ist untersagt, sofern dies nicht durch eine explizite Regelung gestattet ist.
• Alle Heißarbeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Theater in Textform.
• Rucksäcke, Koffer und Taschen, welche größer als 30 cm x 20 cm x 10 cm sind, müssen an der Garderobe abgegeben werden.
Mobiltelefone und andere technische Geräte
• Die Verwendung von Drohnen und Laserpointern ist untersagt. Mobiltelefone sind vor Veranstaltungsbeginn auf lautlos zu stellen und Telefonate während den Veranstaltungen sind untersagt.
• Ausgenommen sind Mitwirkende und Mitarbeitende des Theaters für dienstliche Zwecke.

Essen und Trinken

• Es ist nicht gestattet, im Veranstaltungssaal zu essen oder zu trinken.
• Gestattet ist die Versorgung von Babys sowie die Wahrnehmung des gastronomischen Angebotes außerhalb des Veranstaltungsaals.

Kinder und Jugendliche

• Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Besuch der Veranstaltungen des Theaters nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson gestattet.
• Ausgenommen sind Veranstaltungen, die sich explizit an Kinder und Jugendliche richten und für die eine konkrete Regelung der Aufsichtspflicht besteht.

Bekleidung

• Mäntel, Jacken und Umhänge dürfen nicht mit in den Veranstaltungssaal des Theaters genommen werden. Sie sind zu den aktuell gültigen Bedingungen an der Garderobe abzugeben.

Gepäckaufbewahrung

• Sperrige oder scharfkantige Gegenstände (z. B. Akten- und Fotokoffer, Stative, Schirme) sowie Rucksäcke und Taschen (größer als 30 x 20 x 10 cm) müssen an der Garderobe abgegeben werden. Für Taschen, Rucksäcke und Koffer sind die Aufbewahrungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Gepäckstücke, die größer als das Kabinengepäck bei Flugreisen sind, können im Haus nicht entgegengenommen werden. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

Mobilitätshilfen und Kinderwagen

• Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Veranstaltungsräume mit sperrigen, nassen oder spitzen Gegenständen, wie z. B. Regenschirmen, Nordic Walking Stöcken etc. nicht erlaubt. Ausgenommen ist die Verwendung einer medizinisch begründeten Mobilitätshilfe.
• Kinderwagen und Mobilitätshilfen (Rollatoren) dürfen nicht mit in den Veranstaltungsraum mitgenommen werden. Sie können an den dafür vorgesehenen Positionen im Foyer auf eigenes Risiko abgestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder für Beschädigungen noch für den Verlust eine Haftung übernommen wird.
• Eine Ausnahme besteht für Besuchende, welche einen Platz für mobilitätseingeschränkte Personen gebucht haben. Diese dürfen ihre Mobilitätshilfe in den Veranstaltungsbereich mitnehmen.

Auslösen von Fehlalarm

• Bei vorsätzlichem und fahrlässigem Auslösen eines Fehlalarms tragen die dafür verantwortlichen Personen die entstehenden Kosten.

III. Verhaltensregeln für den Außenbereich

• Bezüglich der Außenhülle und auf den Außenflächen des Theaters gelten darüber hinaus folgende Verhaltensregeln.

Beschädigung oder Beschmutzung von Anlagen

• Das Besprühen, Bemalen, Beschriften, Verschmutzen, Beschädigen oder Missbrauchen von baulichen Innen- und Außenanlagen, Ausstattungsgegenständen, Informationsstelen und digitalen Geräten ist verboten. Als Verschmutzen gilt auch das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Sanitäranlagen.

Betäubungsmittelverbot

• Der Konsum, die Verbreitung, die Zubereitung, die Verwahrung und das Anpreisen jedweder nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
Betteln und Hausieren
• Betteln und Hausieren ist untersagt.

Dauerhaftes Verweilen

• Das Übernachten und das dauerhafte Verweilen auf dem Grundstück, in Durch- und Zugangsbereichen sowie Treppenauf- und -abgängen ist nicht gestattet.

Müll

• Die Entsorgung von Müll, außer in den dafür vorgesehenen Entsorgungsbehältnissen, ist untersagt.

Abspielen von Musik

• Das Abspielen von Musik oder sonstiger elektronisch-akustischer Tonwiedergabe durch Mobiltelefone, externe Boxen sowie alle weiteren infrage kommenden Klanggeräte ist untersagt.

IV. Fundsachen

• Fundsachen werden für die Dauer von vier Wochen beim Besucherservice hinterlegt. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ablauf dieser Frist entsorgt oder anderweitig verwertet.

V. Videoüberwachung

• Das Gebäude und die Innenbereiche werden videoüberwacht. Datenschutzrechtliche Informationen zur Videoüberwachung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter apollosiegen.de/sicherheit
• Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten unter apollosiegen.de/datenschutz

VI. Hausrecht

• Das Personal ist berechtigt und angewiesen, diese Hausordnung durchzusetzen. Den Weisungen ist daher Folge zu leisten. Die Weisungen können in besonderen Gefahrensituationen über die aufgeführten Verhaltensregeln hinausgehen.
• Sofern es aufgrund der Sicherheitslage geboten erscheint, behält sich das Theater vor, generelle, anlassbezogene oder stichprobenartige Kontrollen von Gepäckstücken und/oder Besuchenden vorzunehmen.
• Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Störung des Hausfriedens kann das Verbleiben im Geltungsbereich dieser Hausordnung untersagt und Hausverbot befristet oder unbefristet erteilt werden.
• Sofern Verstöße gegen die Hausordnung straf- oder ordnungsrechtliche Tatbestände erfüllen, werden diese regelmäßig auch zur Anzeige gebracht.

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